Woher diese High-Tech-Posten in Deutschland kommen
Deutsche High-Tech-Auktionen stammen hauptsächlich aus drei Quellen. Zoll und Behörden verkaufen ihre ausgemusterte Ausrüstung auf Zoll-Auktion: Laptops, Monitore, Drucker und Telefone, die nach einigen Dienstjahren ersetzt wurden. Gerichte und Gerichtsvollzieher bieten auf Justiz-Auktion beschlagnahmte Geräte an, oft Smartphones und Tablets, manchmal gesperrt. Schließlich bringen Liquidationen und Insolvenzverfahren ganze Unternehmensbestände zur Versteigerung: IT-Parks, Netzwerkausrüstung, Vorführ-Haushaltsgeräte. Hinzu kommen Hunderte private Auktionshäuser. Behörden und Unternehmen verkaufen oft in Losen mit mehreren Geräten, was für Wiederverkäufer, Reparaturbetriebe oder Vereine geeignet ist, die einen Raum ausstatten. Die Geräte werden auf Deutsch beschrieben, mit Angaben wie „ungeprüft“ oder „defekt“: der tatsächliche Zustand ist nicht garantiert. Die Auktionen sind verstreut und außerhalb Deutschlands wenig bekannt, sodass viele Posten ohne Gebot durchgehen.
Wie Sie aus Frankreich bieten
Bidorado ist eine kostenlose Suchmaschine: sie bündelt öffentliche und private Auktionen in Deutschland, übersetzt in 7 Sprachen. Sie bieten nicht auf Bidorado: Sie werden zur offiziellen Website des Verkäufers weitergeleitet, wo Sie ein Konto erstellen und bieten. Bei Zoll-Auktion und Justiz-Auktion ist die Registrierung kostenlos und es fallen keine Käufergebühren an. Bei VEBEG, einer Bundesgesellschaft, die Ausrüstung der Verwaltung und der Armee verkauft, erfolgen die Verkäufe oft per Ausschreibung unter Verschluss: prüfen Sie die auf jedem Los angegebene Mehrwertsteuerregelung. Bei privaten Verkäufern betragen die Käufergebühren (Aufgeld) in der Regel 15 bis 20 % bei Liquidatoren und Industrieplattformen, oft 25 bis 33 % bei Kunstauktionshäusern. Die deutsche Mehrwertsteuer von 19 % kommt je nach Regelung hinzu: MwSt. zuzüglich, MwSt. inklusive oder Differenzbesteuerung. Bidorado zeigt den Preis mit Käufergebühren und MwSt. an, wenn diese bekannt sind. Lesen Sie die Bedingungen jedes Verkäufers, bevor Sie bieten.
Der wahre Preis: Gebühren, MwSt. und Budget
Der angezeigte Preis ist nicht der Endpreis. Bei privaten Verkäufern kommen Käufergebühren und MwSt. hinzu. Bei Zoll-Auktion und Justiz-Auktion gibt es keine Käufergebühren, aber die MwSt. kann je nach Los anfallen. Bei VEBEG variiert die MwSt.-Regelung von Los zu Los: lesen Sie das Datenblatt. Ein EU-Unternehmen mit gültiger USt-IdNr. kann oft ohne deutsche MwSt. kaufen, wenn es einen Transportnachweis (Gelangensbestätigung) vorlegt, je nach Verkäufer. Planen Sie auch den Transport ein: viele Lose sind vor Ort abzuholen („nur Abholung“), und Lithiumbatterien schränken den Versand bei vielen Transporteuren ein. Einige Verkäufer versenden nach Deutschland oder in die EU, prüfen Sie dies vor dem Bieten. Schließlich bietet eine Auktion in der Regel weder Garantie noch Widerrufsrecht wie ein klassischer Online-Kauf. Die richtige Vorgehensweise: Berechnen Sie ein Gesamtbudget inklusive Transport und Instandsetzung, bevor Sie Ihr Höchstgebot festlegen.
Abholung und Transport der Ausrüstung
Viele High-Tech-Lose sind nur zur Selbstabholung, besonders bei großen Mengen: PC-Parks, Monitore, Drucker, Netzwerkgeräte. Lithiumbatterien schränken den Versand bei vielen Transportunternehmen ein, was Verkäufer zur Abholung zwingt. Einige Verkäufer versenden innerhalb Deutschlands oder der EU, aber das muss Los für Los geprüft werden. Wenn Sie aus Frankreich kaufen, organisieren Sie den Transport vor dem Ende der Auktion: einen deutschen Spediteur oder eine Selbstabholung. Planen Sie ein geeignetes Fahrzeug und Verpackungsmaterial ein. Bei kleinen Geräten fragen Sie den Verkäufer, ob er versendet und zu welchen Kosten. Die Angaben „ohne Netzteil“ oder „ohne Ladekabel“ bedeuten ohne Ladegerät: Denken Sie an die Stromversorgung. Tastaturen sind oft im deutschen Layout (QWERTZ), ein Detail bei Laptops. Ein Los zur Selbstabholung kann ohne Gebot bleiben: Das ist der Zweck des Radars von Bidorado, der diese verstreuten Verkäufe aufspürt.
Papiere und Formalitäten
Zwischen Deutschland und einem anderen EU-Land gibt es keine Zölle. Nur eine Lieferung außerhalb der EU (Schweiz, Vereinigtes Königreich, Norwegen…) führt zu Einfuhrzöllen und -steuern. Für gewerbliche Käufe ermöglicht eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oft den Kauf ohne deutsche Umsatzsteuer, mit einem Transportnachweis (Gelangensbestätigung), je nach Verkäufer. Fordern Sie die Rechnung auf den Namen Ihres Unternehmens an. Bei beschlagnahmten Geräten prüfen Sie, ob das Los frei von Rechten Dritter ist: Der Verkauf durch ein Gericht oder einen Gerichtsvollzieher überträgt grundsätzlich das Eigentum, aber lesen Sie die Bedingungen. Eine Versteigerung bietet in der Regel weder Garantie noch Widerrufsrecht wie ein klassischer Online-Kauf: Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Verkäufers. Bewahren Sie die Rechnung und den Zahlungsnachweis für die Buchhaltung und einen möglichen Rechtsstreit auf. Bei Zweifeln zur Umsatzsteuerregelung fragen Sie den Verkäufer vor dem Bieten.
Fallstricke bei High-Tech
Der größte Fallstrick bei beschlagnahmten iPhones und iPads ist die Angabe „Aktivierungssperre“ oder „iCloud-Sperre“: Das Gerät ist auf das Apple-Konto des Vorbesitzers gesperrt und bleibt unbrauchbar. Prüfen Sie auch „MDM“ oder „Geräteverwaltung“: Das Gerät ist in die Flotte eines Unternehmens eingebunden und kann aus der Ferne gesperrt werden. „BIOS-Passwort“ weist auf einen passwortgeschützten Computer hin, „SIM-Lock“ auf ein auf einen Anbieter gesperrtes Telefon. „Ohne Festplatte“ bedeutet ohne Festplatte, oft entfernt, um Daten zu schützen: Planen Sie einen Ersatz ein. „Akku defekt“ zeigt eine defekte Batterie an, und Lithiumbatterien erschweren den Versand. „Ungeprüft“ und „defekt“ bedeuten ungetestet und defekt: Das Risiko ist real. Die Lose gehen oft als mehrere Geräte ohne Garantie weg. Lesen Sie jede deutsche Beschreibung und vergleichen Sie die Kosten der Instandsetzung, bevor Sie bieten.