Herkunft der Lose
Die Sport- und Freizeitlose stammen aus verschiedenen Quellen. Behörden und insolvente Unternehmen verkaufen ihre Büromöbel, oft in gutem Zustand, aber mit Gebrauchsspuren. Private Auktionshäuser bieten antike und Designermöbel, Fahrräder und Sportartikel an. Zoll und Gerichte versteigern beschlagnahmte Gegenstände, darunter Fahrräder, Sportausrüstung, Kleidung und Markentaschen. VEBEG verwertet Material der Verwaltung und der Armee, manchmal im Angebotsverfahren. Jeder Verkäufer hat seine eigenen Bedingungen, daher sollten Sie die Anzeige sorgfältig lesen.
Prüfpunkte vor dem Bieten
Prüfen Sie vor dem Bieten die Fotos und die Beschreibung. Achten Sie auf Angaben wie Kratzer, unvollständig oder Gebrauchsspuren. Bei Möbeln prüfen Sie die Maße und ob ein Abbau möglich ist. Bei Fahrrädern kontrollieren Sie den Zustand von Rädern, Rahmen und Bremsen. Bei Mode und Markentaschen vergewissern Sie sich, dass der Verkäufer die Echtheit angibt. Berücksichtigen Sie die Käufergebühren, in der Regel 15 bis 20 % bei Liquidatoren und 25 bis 33 % bei Kunstauktionshäusern, zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer je nach Regelung. Eine Versteigerung bietet in der Regel weder Garantie noch Widerrufsrecht.
Abholung oder Lieferung
Viele Lose sind vor Ort abzuholen, mit dem Hinweis Selbstabholung. Sperrige Möbel erfordern oft einen Abbau durch den Käufer, das heißt eine Demontage durch den Käufer. Planen Sie ein geeignetes Fahrzeug und Hilfe ein. Kleine Gegenstände wie Kleidung, Taschen oder Sportzubehör werden manchmal nach Deutschland oder in die EU versandt, besonders wenn die Anzeige Originalverpackung erwähnt. Bei Lieferung außerhalb der EU fallen Zölle und Einfuhrumsatzsteuer an. Zwischen Deutschland und einem anderen EU-Land sind keine Zölle fällig. Ein EU-Unternehmen mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann oft ohne deutsche Mehrwertsteuer kaufen, wenn es einen Transportnachweis erbringt.