Woher diese Nutzfahrzeuge und Lkw stammen
Die hier gelisteten Nutzfahrzeuge und Lkw stammen überwiegend aus deutschen öffentlichen Auktionen. Zoll-Auktion veräußert Dienstfahrzeuge der Verwaltungen: kommunale Nutzfahrzeuge, Feuerwehrfahrzeuge, ausgemusterte Polizeifahrzeuge. Justiz-Auktion bietet Fahrzeuge aus Pfändungen durch Gerichtsvollzieher und Gerichte an. Die VEBEG, eine Bundesgesellschaft, verkauft Material der Verwaltung und der Armee, oft im Ausschreibungsverfahren. Hinzu kommen Liquidations- und Insolvenzplattformen, die Fuhrparks insolventer Unternehmen verwerten, sowie Hunderte private Auktionshäuser. Jeder Verkäufer legt seine Bedingungen fest: Lesen Sie sie vor dem Bieten.
Prüfpunkte vor dem Bieten
Die deutsche Beschreibung ist entscheidend. „Nicht fahrbereit“ bedeutet nicht fahrbereit, „Motorschaden“ Motor beschädigt, „Unfallfahrzeug“ Unfallwagen. Prüfen Sie auch „ohne TÜV“ oder „HU abgelaufen“ (Hauptuntersuchung abgelaufen), „Zulassung erloschen“ (Zulassung erloschen) und die EZ, Erstzulassung. Bei Arbeitsmaschinen ist die UVV die vorgeschriebene Sicherheitsprüfung. Bei den Papieren muss die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) vorliegen. Eine Besichtigung ist oft vor der Auktion möglich: das beste Mittel, um den tatsächlichen Zustand eines Pkw oder Lkw zu beurteilen.
Abholung, Transport und Lieferung
Viele Lose sind vor Ort abzuholen („nur Abholung“); einige Verkäufer versenden innerhalb Deutschlands oder der EU. Um ein Fahrzeug auf eigener Achse aus Deutschland auszuführen, ist das übliche Mittel das Ausfuhrkennzeichen (mit Kurzzeitversicherung). Kurzzeitkennzeichen sind grundsätzlich für Fahrten in Deutschland vorgesehen, die Nutzung im Ausland wird oft abgelehnt. Der Transport auf dem Anhänger vermeidet alle Kennzeichenfragen. Für Frankreich ist eine vorläufige WW-Zulassung möglich; für die Zulassung benötigt man die Konformitätsbescheinigung, den Steuerbescheid und einen ANTS-Antrag.