
Beschreibung
"Von Gottes Gnaden Ernst August, Hertzog von Yorck und Albanien, Bischoff zu Oßnabrück ... Ihr erinnert Euch, daß wir allen und jeden welche ihrer Qualität und Geschicklichkeit halben sich nicht mit genügsamen attestatis von unserem bestellten Land-Physico ... legitimiret ...". Mit eigenhändiger Unterschrift. Auf der Rückseite Adresse und papiergedecktes Siegel. Osnabrück 6. Sept. 1719. 3 S. auf Kanzleibogen und Beilage 2 S. 30,5 x 20 cm. An Johann Friedrich von Moltke und David Vintus, Rentmeister des Amts Fürstenau. In dem Schreiben wird an die Verordnung vom 17. Oktober 1717 erinnert, die den Verkauf von Arzneimitteln durch Hausierer ohne behördliche Erlaubnis untersagt: "Weil wir aber mißfällig vernehmen müssen, daß solcher unserer heilsamen Verordnung so wenig gelebet werde, daß in dem Euch anbetrauten District in specie zu Battbergen (Badbergen), Quakenbrück etc. sich dergleichen nicht qualificiertes Gesindel nach wie vor auffhalten und von Euch geduldet werden ..." - Beilage ist eine Liste: "Specification der Medicamente bey Schröder befinden." - Rückseite fleckig, im Text kleines Loch 1 x 1 cm, das Siegel beim Öffnen des Briefes gebrochen.
Verkaufsbedingungen
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Über die Auktion
Ernst August II. Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Bischof zu Osnabrück – "Von Gottes Gnaden Ernst August, Hertzog von Yorck und…
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